BOS-Objektfunkanlagen Rechtliche Grundlagen & Allgemeine Informationen
Die rechtlichen Grundlagen für die Forderung einer BOS-Objektfunkanlage sind oft nicht ganz klar und führen somit häufig zu fragenden Gesichtern.
- TGA
Viele Eigentümer haben das Problem, dass in ihren Gebäuden Löschwasseranlagen (Sprinkleranlagen/Wandhydranten) noch unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden sind und somit das Wasser durch Feuerlöschinstallationen über lange Zeiträume stagniert und ein großes Risiko für eine Kontamination des Trinkwassers besteht.
Formal gilt seit Einführung der ersten Ausgabe der DIN 1988-6 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; technische Regeln des DVGW- im Dezember 1988, dass eine hygienische Trennung zwischen Trinkwassersystem und Feuerlöschsystem vorgenommen werden muss.
Dennoch wurden noch bis spät in die 1990er Jahre die v.g. Anforderungen teilweise nicht oder unzureichend berücksichtigt, so dass immer wieder hierzu nach dem Bestandsschutz und den Möglichkeiten einer Erfüllung der Anforderungen gefragt wird.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb einer Trinkwasseranlage bilden die Trinkwasserverordnung (TrinwV), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie diverse Normen.
Gem. DIN 1988 „Technische Regel für Trinkwasserinstallation (TRWI) – Teil 600 -Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (aktuelle Ausgabe 12/2010) heißt es u.a.: „Bei Planung, Betrieb, Änderung und Instandhaltung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen […] muss […] darauf geachtet werden, dass Löschwasser sicher von der Trinkwasserversorgungsanlage fern gehalten wird..:“
Grundsätzlich gibt es gem. v.g. Vorschrift keinen Bestandsschutz „wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt werden.“
Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Trinkwasseranlage von der Übergabestelle des Wasserversorgers bis zum letzten Verbraucher ist der Gebäudebetreiber, der nicht zwangsläufig der Eigentümer der Anlage bzw. des Gebäudes sein muss. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder bzw. strafrechtliche Konsequenzen.
Je nach Feuerlöschsystem, den baulichen und anlagentechnischen Bedingungen und den Brandschutzanforderungen gibt es individuelle technische Lösungen zur Nachrüstung einer s.g. Löschwasserübergabestelle (LWÜ) und einer Trennung des Trinkwassernetzes vom Feuerlöschsystem. Bei der Umrüstung sind eine Vielzahl von Themen vorab planerisch zu beachten. In der Praxis sind hierbei häufig Fehler festzustellen. Hierzu gehören u.a.:
Eine häufige Lösung ist der Einbau einer s.g. Sicherheitstrennstation, die es von diversen Herstellern als anschlussfertige Kompaktstationen oder als Baukastenprinzip gibt und die im Wesentlichen aus einem Vorlagebehälter und einer Pumpenanlage bestehen. Die Trennung von Trinkwasser und Löschwasser erfolgt hierbei in Form eines freien Auslaufes in den Vorlagebehälter, aus dem Vorlagebehälter heraus erfolgt die weiterführende Löschwasserversorgung (je nach Anlage).
Die Auslegung der Sicherheitstrennstation und auch die nachgeschalteten Löschwasserleitungen müssen berechnet und ausgelegt werden. In der Regel wird die Trinkwasserleitung, welche nachgeschaltet mit der Löschwasserversorgung verbunden war, neu installiert, während Löschwasserleitungen z.B. zu den Hydranten teilweise erhalten bleiben können.
Da jedes Gebäude und jede Anlage individuelle Anforderungen und Bedingungen aufweisen, empfehlen wir vor jeder Umrüstung eine detaillierte Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung. Es gibt eine Vielzahl zu beachtender und ineinandergreifender Abhängigkeiten, Vorschriften und anlagenspezifisch unterschiedliche Lösungen, welche einer zielgerichten Planung bedürfen. Wenn Sie konkrete Fragen hierzu oder zu unserem Gebäudescan haben, sprechen Sie uns gern an.
Die rechtlichen Grundlagen für die Forderung einer BOS-Objektfunkanlage sind oft nicht ganz klar und führen somit häufig zu fragenden Gesichtern.