Trennung von Lösch- und Trinkwassersystemen in Gebäuden im Bestand

Trennung von Lösch- und Trinkwassersystemen in Gebäuden im Bestand

Sachverhalt

Viele Eigentümer haben das Problem, dass in ihren Gebäuden Löschwasseranlagen (Sprinkleranlagen/Wandhydranten) noch unmittelbar mit dem Trinkwassernetz verbunden sind und somit das Wasser durch Feuerlöschinstallationen über lange Zeiträume stagniert und ein großes Risiko für eine Kontamination des Trinkwassers besteht.

Formal gilt seit Einführung der ersten Ausgabe der DIN 1988-6 – Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen (TRWI); Feuerlösch- und Brandschutzanlagen; technische Regeln des DVGW- im Dezember 1988, dass eine hygienische Trennung zwischen Trinkwassersystem und Feuerlöschsystem vorgenommen werden muss.

Dennoch wurden noch bis spät in die 1990er Jahre die v.g. Anforderungen teilweise 
nicht oder unzureichend berücksichtigt, so dass immer wieder hierzu nach dem Bestandsschutz und den Möglichkeiten einer Erfüllung der Anforderungen gefragt wird.

Rechtliche Grundlagen

Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb einer Trinkwasseranlage bilden die Trinkwasserverordnung (TrinwV), die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie diverse Normen.

Gem. DIN 1988 „Technische Regel für Trinkwasserinstallation (TRWI) – Teil 600 -Feuerlösch- und Brandschutzanlagen (aktuelle Ausgabe 12/2010) heißt es u.a.: „Bei Planung, Betrieb, Änderung und Instandhaltung von Feuerlösch- und Brandschutzanlagen […] muss […] darauf geachtet werden, dass Löschwasser sicher von der Trinkwasserversorgungsanlage fern gehalten wird..:“

Grundsätzlich gibt es gem. v.g. Vorschrift keinen Bestandsschutz „wenn die Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht erfüllt werden.“

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand der Trinkwasseranlage von der Übergabestelle des Wasserversorgers bis zum letzten Verbraucher ist der Gebäudebetreiber, der nicht zwangsläufig der Eigentümer der Anlage bzw. des Gebäudes sein muss. Bei Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen Bußgelder bzw. strafrechtliche Konsequenzen.

Lösungen und Fehler

Je nach Feuerlöschsystem, den baulichen und anlagentechnischen Bedingungen und den Brandschutzanforderungen gibt es individuelle technische Lösungen zur Nachrüstung einer s.g. Löschwasserübergabestelle (LWÜ) und einer Trennung des Trinkwassernetzes vom Feuerlöschsystem. Bei der Umrüstung sind eine Vielzahl von Themen vorab planerisch zu beachten. In der Praxis sind hierbei häufig Fehler festzustellen. Hierzu gehören u.a.:

  • Fehlende Abstimmungen mit den Wasserbetrieben zu Auswirkungen auf die Hausanschlussleitungen, da diese i.d.R nach dem Trinkwasserbedarf auszulegen sind dies kann zu einem kleineren Hausanschluß in der Dimensionierung führen.
  • Fehlende Abstimmungen mit den Wasserbetrieben zur Löschwasserlieferung, z.B. im Zuge von Sanierungen und Umbauten > die Wasserbetriebe sind dann nicht mehr verpflichtet Löschwasser für die besondere Löschwasserversorgung zu liefern, was Anforderungen an Teil-/Voll-Bevorratung bedeuten kann
  • Fehlende Abstimmungen zu Anforderungen an die Stromversorgung / Notstromversorgung
  • Unzureichende Entwässerung der Sicherheitstrennstation durch Bestandssituation
  • Fehlende Beachtung weiterer Hygiene-Mängel in der Trinkwasser-installation, Stagnationen uvm.
  • Fehlende Beachtung unterschiedlicher Werkstoffe in der Trinkwasserinstallation, die zu beschleunigten Korrosionen führen können, falsche oder fehlende Erdungen oder gar Fehlerströme
  • Fehlende Weiterleitung von Störungen

Eine häufige Lösung ist der Einbau einer s.g. Sicherheitstrennstation, die es von diversen Herstellern als anschlussfertige Kompaktstationen oder als Baukastenprinzip gibt und die im Wesentlichen aus einem Vorlagebehälter und einer Pumpenanlage bestehen. Die Trennung von Trinkwasser und Löschwasser erfolgt hierbei in Form eines freien Auslaufes in den Vorlagebehälter, aus dem Vorlagebehälter heraus erfolgt die weiterführende Löschwasserversorgung (je nach Anlage).

 

Die Auslegung der Sicherheitstrennstation und auch die nachgeschalteten Löschwasserleitungen müssen berechnet und ausgelegt werden. In der Regel wird die Trinkwasserleitung, welche nachgeschaltet mit der Löschwasserversorgung verbunden war, neu installiert, während Löschwasserleitungen z.B. zu den Hydranten teilweise erhalten bleiben können.

Empfehlung

Da jedes Gebäude und jede Anlage individuelle Anforderungen und Bedingungen aufweisen, empfehlen wir vor jeder Umrüstung eine detaillierte Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung. Es gibt eine Vielzahl zu beachtender und ineinandergreifender Abhängigkeiten, Vorschriften und anlagenspezifisch unterschiedliche Lösungen, welche einer zielgerichten Planung bedürfen. Wenn Sie konkrete Fragen hierzu oder zu unserem Gebäudescan haben, sprechen Sie uns gern an.

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